Mediation & Arbitration

Nicht jeder Konflikt scheint durch Verhandlungen gelöst werden zu können. Manchmal ist es hilfreich, einen unabhängigen, unparteiischen „Katalysator“ einzubinden, welcher als Mediator, als Schiedsrichter oder sogar in einer Kombination (med-arb) dazu beiträgt, das Streitverfahren zu beschleunigen.

Im Regelfall steht Ihnen Dr. Amin Talab als Facilitator (Mediator, Schiedsrichter) zur Verfügung. Er ist auch in der beim Bundesministerium für Justiz geführten Mediatorenliste zugelassen.

Wichtige Vorteile unserer Hilfestellung im Gegensatz zu einem klassischen Gerichtsverfahren sind:

  • Sie können mit einer raschem, durchsetzbaren Lösung rechnen.
  • Ihre (Verfahrens-)Kosten werden minimiert.
  • Alle beteiligten Personen behalten eine gewisse Kontrolle über den Prozess.
  • Anders als bei Prozessen vor Gericht bleibt Ihr guter Ruf unbeschädigt.

Durch unsere Erfahrung und Herkunft liegt unser Schwerpunkt insbesondere bei Konfliktlösungen im interkulturellen Umfeld.

    Die Mediation ist eine

    • außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung,
    • bei der alle am Konflikt beteiligten Personen
    • mit Hilfe eines fachlich ausgebildeten, allparteilichen Vermittlers (Mediators)
    • freiwillig und eigenverantwortlich
    • eine tragfähige und verbindliche Vereinbarung erarbeiten, die eine Lösung ihres Konflikts ermöglicht.

    Die Mediation ist nach unserer Erfahrung insbesondere gut geeignet für Konflikte:

    • innerhalb der Geschäftsführung,
    • im Kreise der Gesellschafter,
    • bei Veränderungen der Unternehmensorganisation,
    • bei Integration von Unternehmensteilen,
    • die länderübergreifenden ausgetragen werden müssen,
    • welche auch einen kulturellen Ursprung haben,
    • zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
    • zwischen Mitarbeitern,
    • innerhalb von Abteilungen bzw. Teams,
    • zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat,
    • bei Nachfolgeregelungen.
    In diesem Fall agieren wir wie ein privates Gericht, das auf Wunsch aller Streitparteien einen unparteilichen Schiedsspruch (Urteil) ausspricht. Der Schiedsspruch ist für die Parteien rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden.
    In der Mischform med-arb wird zunächst eine Mediation durchgeführt. Wenn danach noch strittige Punkte offen sind, werden diese anschließend durch ein Schiedsgerichtsverfahren entschieden. Mediator und Schiedsrichter sind dabei in der Regel die gleiche Person. Dadurch haben Sie zu Beginn des Verfahrens jedenfalls die Gewissheit, dass Ihr Konflikt gelöst werden wird.

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